Friedhofsgebührenordnung vom 10.06.2015
Checkliste für den Todesfall
Unmittelbar nach Eintreten des Todes:
- Gemeindearzt (MR Dr. Kamenski im Vertretungsfall Dr. Anderl) verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Totenschein wird ausgestellt)
- Bestatter informieren
- Wichtige Unterlagen und Dokumente suchen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.)
- Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln
Was Sie beim Bestatter benötigen:
- Totenschein
- Beerdigungsdatum
- eventuell Bekleidung für den Verstorbenen
- eventuell Foto des Verstorbenen
Was Sie am Gemeindeamt benötigen bez. erledigen müssen:
- Abklärung der Grabstelle für den Verstorbenen
- Abklärung des Bestattungstermines
- Abgabe einer Totenanzeige
- Verlängerung Benützungsrecht an einer Grabstelle. Eine Grabstelle wird in der Regel auf die Dauer von 10 Jahren verlängert. Bei einem Todesfall wird das Benützungsrecht auf volle 10 Jahre verlängert. zB.: Wurde im Jahr 2010 das Benützungsrecht für die Grabstelle auf weitere 10 Jahre bis zum Jahr 2020 verlängert und es tritt im Jahr 2015 ein Todesfall ein, muss das Benützungsrecht somit bis zum Jahr 2025 verlängert werden. Es ist daher eine Grabstellengebühr für 5 Jahre (2020 - 2025) zu entrichten.
Was der Bestatter eventuell für Sie übernimmt:
- Behördenwege zur Beurkundung des Sterbefalles
- Terminvereinbarungen mit Gemeinde, Pfarrer, Musik usw.
- Erstellung der Drucksorten
- Überführungen in In- und Ausland
- Überführungen in Krematorium zur Einäscherung